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Wahlausschreiben – Schulkonferenz

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Liebe Eltern,

Ein bisschen Werbung für die anstehende Wahl zur Schulkonferenz:

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrern, Eltern und Schülern. Sie besteht aus Vertretern des Schulelternbeirats, Vertretern des Lehrerkollegiums, Schüler aus der Schülervertretung und gewählten Eltern. Die Schulleitung führt den Vorsitz. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Im Unterschied zu Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten, diskutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Eltern, Schüler und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule.

Die Schulkonferenz wird von der Schulleitung 2x im Jahr (außerhalb der Unterichtszeit i. d. R. um 19 Uhr) einberufen. Auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Antrag einer der in der Schulkonferenz vertretenen Personengruppe ist sie unverzüglich unter Angabe der zu beratenden Gegenstände einzuberufen.

Rechtliche Grundlagen Hessisches Schulgesetz, §§ 128 -132, Konferenzordnung §§ 1-16

Gewählt wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl). Hierzu gibt es Beschlüsse in den einzelnen Gremien (1993)

Die Wahl selbst findet statt in der

  • Wahlversammlung der Gesamtkonferenz am 07.11.2013
  • Wahlversammlung des Schulelternbeirats am 5.11.2013
  • Wahlversammlung des Schülerrates am 07.11.2013

Eltern die nicht Mitglied des Schulelternbeirats sind, benötigen eine Wahlbescheinigung der Schulleiterin über ihre Wählbarkeit (!). Die Kandidatur ist spätestens am Wahltag bei der Schulelternbeiratsvorsitzenden Frau Frank anzumelden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Wahlausschreiben der Mornewegschule vom 11.10.2013

für den Schulelternbeirat
Marcus Grieb


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